Virtuelle Pornografie ist strafbar….. *lach*
Dienstag, den 6. März 2007Virtueller Sex in Internet-Welten wie “Second Life” kann nach Aussage eines Rechtsexperten ernste strafrechtliche Folgen haben. “Die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie im Sinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch”, sagte der Hamburger Jurist Stephan Mathé in einem Interview.
Ja ne klar…
Merken die Heinis noch was ? Mehr muss man wohl nicht dazu sagen……
